Bodenbelag in Mietwohnung ändern: erlaubt, umsetzbar, rückbaubar
Ein neuer Bodenbelag verändert das Wohngefühl einer Mietwohnung stärker als jede neue Farbe an der Wand. Bevor jedoch Laminat, Vinyl oder Kork verlegt werden, sollte klar sein, was der Mietvertrag zulässt und welche Eingriffe beim Auszug rückgängig gemacht werden müssen. Grundsätzlich gilt: Reine Oberflächenveränderungen, die ohne Substanzschaden am Gebäude wieder entfernt werden können, sind meist unproblematisch. Dazu zählen schwimmend verlegte Böden, die nicht mit dem Untergrund verklebt werden. Anders sieht es bei vollflächigem Verkleben, bei Abschleifen des vorhandenen Parketts oder bei Eingriffen in den Estrich aus – hier ist die schriftliche Zustimmung des Vermieters Pflicht.
Wer auf Nummer sicher gehen will, wählt einen Belag, der sich zerstörungsfrei zurückbauen lässt und gleichzeitig Trittschall dämpft. Ein klassisches Beispiel ist Korkboden in Mietwohnung, der sich schwimmend per Klicksystem verlegen lässt und beim Auszug einfach wieder aufgenommen werden kann. Entscheidend ist, den alten Boden nicht zu beschädigen: Eine Trittschalldämmung unter dem neuen Belag schützt den vorhandenen Untergrund und reduziert zugleich Geräusche für die Nachbarn. Bei Feuchtigkeit – etwa in Küche oder Bad – sollte man auf wasserfeste Varianten achten und die Übergänge sauber ausführen, damit kein Wasser unter den Belag läuft.
Der rechtliche Rahmen ist in Deutschland klar geregelt: Ohne Zustimmung des Vermieters dürfen keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden, die nach dem Auszug nicht folgenlos entfernt werden können. Ein schwimmend verlegter Boden, der den Originalzustand nicht antastet, fällt in der Regel unter die erlaubten Verschönerungen. Trotzdem lohnt sich ein Blick in den Mietvertrag, denn manche Verträge verbieten jegliche Veränderung des Bodenbelags oder schreiben sogar vor, dass der ursprüngliche Zustand bei Auszug wiederhergestellt werden muss. Wer unsicher ist, holt vorab das schriftliche Einverständnis ein – das erspart Streit und mögliche Kosten.
Beim Auszug zählt vor allem die saubere Rückgabe. Der verlegte Boden wird vollständig entfernt, die Trittschalldämmung ebenfalls, und der ursprüngliche Belag wird gereinigt. Klebereste oder Kratzer im darunterliegenden Parkett können teuer werden, deshalb sollte man schon beim Verlegen auf eine schonende Montage achten. Wer den Rückbau dokumentiert – mit Fotos vor dem Verlegen und nach dem Entfernen – hat im Streitfall bessere Karten. Am Ende bleibt: Ein neuer Boden in der Mietwohnung ist machbar, wenn er rückbaufähig ist und der Vermieter vorher informiert wurde.